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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab Oktober 2022

 

1.Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Unternehmen BR Bauhandel AG, Barit Baubedarf AG, Gétaz Miauton SA und RegusciReco SA, alleine oder zusammen unter der Dachmarke BMS Building Materials Suisse auftretend (BMS, Firma), und bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Diese können am Schalter unserer Verkaufsstellen einverlangt werden und sind auf unseren Webseiten sowie in verschiedenen Katalogen, Prospekten, in Offerten und in unseren Online-Shops abgebildet. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von zwei bevollmächtigten Mitarbeitern unserer Firma schriftlich zugestimmt werden.

Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf den Webseiten wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist beim Kauf eines Produkts das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung an uns.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine verbindliche Bestellung abgeben. Durch die verbindliche Bestellung unserer Produkte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

2.Angebote
Alle Angebote in unseren Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden und die Firma ist nicht verpflichtet, alle in unseren Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Sofern nichts anderes angegeben ist, haben unsere Angebote sodann eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten.

Die Darstellung der Produkte in unseren Online-Shops stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Anforderung an unsere Kunden, das Produkt im Online-Shop zu bestellen. BMS behält sich ausdrücklich vor, die Produkte selbst wie auch die Inhalte, wie zum Beispiel Bilder, Sortiment, Preise und die Produktbeschreibungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Abbildungen, Bilder, Broschüren, Werbung und andere Informationen im Zusammenhang mit unseren Online-Produkten dienen lediglich zu Informationszwecken und sind für BMS nicht bindend.

3.Registrierung für ein Online-Kundenkonto
Unsere bestehenden Kunden werden bei Bedarf für ein Online-Kundenkonto registriert. Mit diesem Kundenkonto können die registrierten Kunden Produkte online bestellen, Informationen über ihre abgeschlossenen offenen und kürzlich versendeten Bestellungen und über ihre Adressdaten einsehen und verwalten.
Die Kunden sind verpflichtet die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und haben diese nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
BMS sichert zu, alle Kundendaten vertraulich zu behandeln und mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen zu schützen. Weitere Informationen zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung unter www.baubedarf-richner-miauton.ch/de/datenschutzerklaerung/ entnommen werden.
Die Registrierung ist kostenlos. BMS behält sich das Recht vor registrierte Kunden, die gegen diese AGB oder Einzelvereinbarungen verstossen, zu ermahnen, zu sperren oder deren Inhalt zu löschen.

4.Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen BMS und dem Kunden ist abgeschlossen, sobald BMS die verbindliche Bestellung des Kunden bestätigt hat. Bei einer Bestellung über unsere Online-Shops gilt die Bestellung als verbindlich zustande gekommen, wenn der Kunde am Ende des Bestellvorgangs auf der Übersichtsseite die allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt und die Bestellung abschickt.
Nachdem eine verbindliche Bestellung abgegeben wurde, steht es BMS frei, die Bestellung nach eigenem Ermessen entweder anzunehmen oder diese durch Zusendung einer entsprechenden Benachrichtigung per E-Mail und ohne Haftungsübernahme gegenüber dem Kunden oder Dritten abzulehnen. Eine allfällig bereits geleistete Zahlung wird dem Kunden bei der Stornierung der Bestellung von BMS zurückerstattet. Gründe für die Ablehnung einer Bestellung können beispielsweise sein, wenn ein Produkt nicht mehr verfügbar ist oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen Verpflichtungen aus Einzelverträgen handelt, dass der Kunde in betrügerischer oder anderer strafrechtlicher Absicht handelt oder aus einem anderen wichtigen Grund.
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen der Firma ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Der Vertrag gilt vom Kunden als anerkannt und somit als verbindlich, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Empfang der Auftragsbestätigung schriftlich gegen den Inhalt einspricht.
In einzelnen Fällen wird keine Auftragsbestätigung versandt, dann gilt der Vertrag spätestens als abgeschlossen, wenn das Produkt zur Abholung bereitgestellt oder versendet wird oder wenn die Rechnung erstellt ist. In diesen Fällen bestimmt sich der Inhalt des Vertrages gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.

5.Preise
Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben. Der Gesamtpreis der Bestellung, einschliesslich aller Neben- und Versandkosten, wird am Ende des Bestellvorgangs oder in der Auftragsbestätigung angezeigt. In einzelnen Fällen findet sich der Gesamtpreis auf der Rechnung, dem Lieferschein oder der Versandbestätigung. Bei Versand in Länder ausserhalb der Schweiz können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Diese sind nicht im Preis enthalten und sind vom Kunden zu zahlen.

Mit der verbindlichen Bestellung erklärt der Kunde, dass er/sie mit dem Gesamtpreis für die bestellten Produkte einverstanden ist. Nach der Auftragsbestätigung kann der Preis nicht mehr angepasst werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Fälle höherer Gewalt (wie insbesondere auch Pandemien), welche zu einer unerwarteten und bedeutenden Teuerung des Materialpreises führen. In diesen vom Willen und der Verantwortung von BMS unabhängigen Fällen, kann die Firma Preisanpassungen nach Vertragsabschluss vornehmen.
Die Firma behält sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen Preise verrechnet.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab dem Lager der Firma.
Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter Fr. 500.- kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag belastet werden.

6.Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten
Die aktuell gültigen Logistiktarife sind auf unserer Homepage publiziert www.baubedarf-richner-miauton.ch/de/logistiktarife/ und kommen in jedem Fall zur Anwendung. Für Spezialfälle können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Verrechnete, in einwandfreiem Zustand und franko retournierte Paletten werden gutgeschrieben, wobei eine Benutzungsgebühr in Abzug gebracht wird.

7.Lieferungen
7.1.Lieferfristen

Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch unverbindlich. Vertragsrücktritte und jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen. Insbesondere höhere Gewalt, Pandemien, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit.
Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.
Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen; sofern keine besondere Frist festgelegt ist, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen und dem Kunden, nach Ablauf einer neu gesetzten kurzen Frist, Lagerhaltungskosten in Rechnung zu stellen. Falls vor Abruf einer Lieferung oder Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Firma erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

7.2.Transport und Ablad
Falls ausdrücklich so vereinbart, werden unsere Waren durch die Firma selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Auftragsbestätigung oder sonst wie vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Ist keine Lieferadresse angegeben, so gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Abladeort muss für unsere Fahrzeugen leicht erreichbar sein. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt.
Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.
Allfällige Transportschäden (von aussen erkennbare Mängel an der Verpackung) sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden (Werktage) nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.
Die Firma lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie infolge verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Firma ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.

8.Nutzen- und Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle, ab Lager oder nach dem Abladen der Ware am vereinbarten Lieferort von der Firma auf den Kunden über.
Übernimmt der Kunde das Abladen der Ware, so gehen Nutzen und Gefahr ab Ankunft am vereinbarten Lieferort auf ihn über.

9.Gewährleistung wegen Mängel der Sache und Haftung
9.1.Gewährleistung

BMS leistet Gewähr, dass die Ware keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel verfügt. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

9.2.Haftung
Die Haftung von BMS ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenem Umstand zurückzuführen sind. BMS schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen übernimmt BMS keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogenen Waren.
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Dies bedeutet auch, dass Angaben und Bilder in Katalogen, Listen, Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen als ungefähre Darstellungen zu verstehen sind und weder den Lieferanten noch BMS binden, solange es sich beim Unterschied am Produkt um handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen handelt. Es wird auch in folgenden Fällen jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung ausgeschlossen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; mangelhafte Bauarbeiten; ungeeigneter Baugrund; unsachgemässe Behandlung oder Verwendung; unsachgemässe Umsetzung oder Lagerung; falsche oder unsachgemässe Wartung; unsorgfältiger Transport; Nichtbeachtung von technischen Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen oder fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen schliesst BMS jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.

9.3.Mängelrüge
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innert sieben Arbeitstagen nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Versäumt der Kunde diese Mängelrüge innerhalb der angegebenen Fristen, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

9.4.Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma über. In besonderen Fällen kann die Firma die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet.
Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Die Gewährleistungspflicht der Firma gilt als ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

10.Umtausch und Warenrücknahmen
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma möglich. Zu viel bezogene Ware wird von der Firma unter Vorweisung der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie innert einer Frist von 30 Tagen zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Firma nicht oder nicht mehr an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen, jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet.
Für die Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen:
-30% des Verkaufspreises für von der Firma abgeholte Ware, und
-20% des Verkaufspreises für durch den Kunden zurückgebrachte Ware.

11.Zahlungsbedingungen
Der postalische Versand von Rechnungen mit Einzahlungsschein erfolgt gegen eine Gebühr von CHF 1.-. Auf Wunsch können Kunden die gebührenfreien Optionen von E-Rechnungen (Versand des Einzahlungsscheins per E-Mail oder als ebill im E- Banking System oder direkt ins ERP) beantragen.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Firma wird insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Die Firma wird vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, nach eigenem Ermessen Bonitätsprüfungen vorzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Kauf auf Kredit/Rechnung:
BMS führt vor Erstellung eines Kundenkontos eine Bonitätsprüfung durch, da die Vorleistung mit einem Ausfallrisiko verbunden ist. BMS kann die Zahlungsvariante
„Kauf auf Rechnung“ ohne Angabe von Gründen ausschliessen. Bei Kauf auf Rechnung muss die Kundschaft ihren Wohnsitz respektive Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins von 7% pro Jahr zu verlangen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten der Kundschaft.
Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die sich mit ihren Zahlungen in Verzug befinden, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten.
Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die/der durch die Firma per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar.
Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels Kredit-/Debitkarten oder in bar berechtigt nicht zu einem Skonto.

12.Eigentumsvorbehalt
Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, den vorliegenden Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 f ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die Firma den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.

13.Datenschutz
Die Firma bearbeitet Personendaten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Informationen zur Bearbeitung der Daten sind an allen Verkaufsstellen erhältlich oder auf unserer Firmenwebseite www.baubedarf- richner-miauton.ch/de/datenschutzerklaerung/ abrufbar und gelten als bekannt.

14.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anlass geben könnten, gilt der Sitz der Firma als Gerichtsstand. Die Firma ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem materiellen schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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